TV
Gagen für lokale Nutzung auf Anfrage
TV Spot Reminder | national
50% des Originalspots - nur in Verbindung mit dem Hauptspot
TV Spot Reminder | regional
50% des Originalspots - nur in Verbindung mit dem Hauptspot
pro Programm / Format, inkl. vor / nach / während der Werbung, bis zu vier Versionen. Weitere Varianten nach Vereinbarung.
Internet
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Internet Spot 1 | Deutschland
komplett inkl. YouTube, Vimeo, Banner, Social Media, etc.
Internet Spot 1 | Österreich
komplett inkl. YouTube, Vimeo, Banner, Social Media, etc.
Internet Spot 1 | Schweiz
komplett inkl. YouTube, Vimeo, Banner, Social Media, etc.
Nutzung exklusiv auf eigener Website ohne Verlinkung zu YouTube, etc.
Internet Spot
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Zur Unterscheidung der beiden Varianten gilt grundsätzlich: bezahlt der Kunde für die Schaltung seines Spots im Internet, handelt es sich immer um den Tarif "Internet Spot 1". Diese Überlegung beantwortet auch die Frage, ob die Nutzungsrechte für Österreich und/oder Schweiz erworben werden müssen.
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Wird eine eigene Seite für das Produkt geschaffen, gilt ebenfalls der Tarif "Internet Spot 1". Beispiel: www.[hauptseite].de mit direkt startendem Spot. In einer Unterseite angelegt (z.B. www.[hauptseite].de/Keksriegel.html) gilt der Tarif "Internet Spot 2". Der Erweb der Rechte für mehrere Länder ist bei diesem Beispiel nicht nötig.
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YouTube- oder Vimeo-Verlinkung
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Ein Vorschalt- bzw. Unterbrechungsspot (PreRoll, MidRoll, PostRoll) ist immer mit dem Tarif "Internet Spot 1" zu vergüten.
Im Einzelfall kann geprüft werden, ob ein Video nur bei YouTube/Vimeo o.ä. gehostet wird. In diesem Fall kann eventuell der Tarif "Internet Spot 2" gebucht werden.
Individualisierte Spots im Internet
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Darunter versteht man die Möglichkeit, einen TV- oder Internetspot zusätzlich mit firmeninternen Abbindern (im Bild!) zu versehen, um ihn dann z.B. an Kunden als Link zu verschicken ("Ihr TUI-Büro in der Musterstraße 1, in Musterstadt!"). Quasi wie eine Allonge, nur ohne vorhersehbare Anzahl. Diese Möglichkeit wird mit weiteren 100% gemäß des Einzugsgebietes vergütet, zusätzlich zur Internetverwertung.
Kino
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Anstatt des Ausstrahlungsgebietes gilt das Einzugsgebiet des/der Kinos. Dazu zählt die Stadt, in der sich das Kino befindet, zuzüglich des direkt umgebenden Landkreises bzw. der direkt umgebenden Landkreise.
Funk
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Enthalten ist die Nutzung im Webstream des Live- Programms (Werbeblock) von Radiosendern als zusätzliches Empfangsgerät. Für die zusätzliche Verwertung, z.B. als PreRoll, siehe „FUNKSPOT plus“
Gagen für lokale Funkspots auf Anfrage
Bis max. 1 Mio. Einwohner. Die Gage für lokale Funkspots gilt nur bei Aufnahme im eigenen sogenannten „Homestudio“ des Sprechers
50% des Originalspots – Nur in Verbindung mit Hauptspot
Funkspot Internet Verwertung
nur bei gespeicherten/abrufbaren Inhalten, z.B. Podcasts
Funk Allongen | Nutzung inkl. Neuaufnahme
Funk Allongen | Nutzung inkl. Neuaufnahme
Funk Allongen | Nutzung inkl. Neuaufnahme
Funk Allongen | Nutzung ohne Neuaufnahme
Funk Allongen | Nutzung ohne Neuaufnahme
Funk Allongen | Nutzung ohne Neuaufnahme
POS | Messe | Moodfilm
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POS ohne Bild siehe LADENFUNK
POS ohne Bild siehe LADENFUNK
interne Nutzung (keine Veröffentlichung)
interne Nutzung (keine Veröffentlichung)
Telefon-Werbespot (pro Jahr)
Telefonansagen ohne werbliche Inhalte siehe "Telefonansagen"
Weitere Formate
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Webvideo / Industriefilm (unpaid media)
zeitl. begrenzt auf 1 Jahr | inkl. YouTube, Vimeo, KEINE Nutzung als vorgeschalteter oder eingebetteter Werbespot oder Broadcast-Bereich! ( s. Werbung ).
zeitl. unbegrenzt | inkl. YouTube, Vimeo, KEINE Nutzung als vorgeschalteter oder eingebetteter Werbespot oder Broadcast-Bereich! ( s. Werbung ). Wenn WEBVIDEO / INDUSTRIEFILM auf Messen/POS oder Veranstaltungen genutzt werden sollen, fallen 100% der Originalgage als Verwertungs-Buyout an. Im Gegensatz zu TV-Spots werden hier aber diese drei als ein Posten zusammengezogen.
zeitl. unbegrenzt | inkl. YouTube, Vimeo, KEINE Nutzung als vorgeschalteter oder eingebetteter Werbespot oder Broadcast-Bereich! ( s. Werbung ). Wenn WEBVIDEO / INDUSTRIEFILM auf Messen/POS oder Veranstaltungen genutzt werden sollen, fallen 100% der Originalgage als Verwertungs-Buyout an. Im Gegensatz zu TV-Spots werden hier aber diese drei als ein Posten zusammengezogen.
E-Learning
bis 5 Min. Textlänge (Grundgage)
zeitl. unbegrenzt | Nutzung intern/Intranet ( Mitarbeiterschulung, Schulungsvideo, After-Sales-Texte, Audioguides, Tutorials, etc. ) KEINE Nutzung für Internet/Broadcast!
zeitl. unbegrenzt | Nutzung intern/Intranet ( Mitarbeiterschulung, Schulungsvideo, After-Sales-Texte, Audioguides, Tutorials, etc. ) KEINE Nutzung für Internet/Broadcast!
Hörbuch
1. Tag (Grundgage inkl. Vorbereitung)
zeitl. unbegrenzt | 1 Studiotag = max. 6 Std.
zeitl. unbegrenzt | 1 Studiotag = max. 6 Std.
TEXTLÄNGEN für Image-/Industriefilm & E-Learning
Eine kleine Rechenhilfe, um geschriebenen Text in gesprochene Textlänge umzurechnen, ist folgende Formel:
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900 Zeichen inkl. Leerzeichen = ca. 1 Minute gesprochener Text.
Wichtig dabei: lange Zahlen, z.B. 1938 (neunzehnhundertachtunddreißig) sollten zwar als Ziffern geschrieben, aber als "Wort", und Abkürzungen wie "z.B. (zum Beispiel)", ausgeschrieben berücksichtigt werden werden
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TTS - Text-To-Speech Systeme
TTS ist ein sehr komplexes Thema. Wir empfehlen dem Nutzer wie auch den Sprecherinnen und Sprechern bezüglich der Gagenverhandlungen rechtzeitig professionelle Beratung hinzuzuziehen. Eine erste Orientierungshilfe bietet der VDS - Verband deutscher Sprecher e.V. auf seiner Homepage. Sie ist auch in der GDS-Downloadversion enthalten. Erste Ansprechpartner können aber auch die Tonstudios sein.
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